Vertragsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das Schuldrechtsreformgesetz hat 2002 das Recht der Gewährleistung, des Verzuges und der Verjährung erheblich verändert. In Verträgen und AGBs, die vor 2002 erstellt wurden, lauern bei Weiterverwendung juristische Risiken.

Eines unserer Tätigkeitsgebiete ist die Ausarbeitung, Prüfung und Anpassung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen für Einkauf, Vertrieb, Verkauf, Verarbeitung, Vermietung und andere Tätigkeitsfelder bis hin zu Lizenz-, Franchise-, Unternehmenspacht- und Unternehmenskaufverträgen – angepasst an die speziellen Bedürfnisse jedes einzelnen Mandanten. Ständig werten wir die immer unübersichtlicher werdende Rechtsprechung zur Zulässigkeit bestimmter Vertragsklauseln aus. So können wir auf Wunsch auch die Anpassung von Verträgen und AGBs an die aktuelle Gesetzeslage und Rechtsprechung anbieten.