Versicherungsrecht, Medizinrecht

Der Absicherung von Sach- und Personenschäden kommt im modernen Wirtschaftsleben eine große Bedeutung zu. Im Schadensfall ist die Regulierung berechtigter Ansprüche wichtig. Umgekehrt kann sich kein Versicherungsunternehmen angesichts knapp kalkulierter Versicherungsbeiträge die Regulierung unberechtigter Ansprüche leisten.

Wir beraten Versicherte und Geschädigte in allen Fragen des Sach- und Personenversicherungsrechts. Hierzu gehört der Bereich des Haftpflichtversicherungsrechts, des Kraftfahrtversicherungsrechts, des Transportversicherungsrechts und des Arzthaftpflichtrechts. Auch auf den Gebieten des Versicherungsvertragsrechts und des Medizinrechts sind wir tätig. Sofern wir nicht vom Geschädigten mandatiert sind, vertreten wir Versicherungsgesellschaften bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche, insbesondere auch vor Gericht.