Unfälle treffen jeden unerwartet. Meist lassen Ratschläge von Seiten der ersatzpflichtigen Versicherung des Schädigers nicht lange auf sich warten. Der Geschädigte ist jedoch nach einhelliger Rechtsprechung, auch bei Mitverschulden, berechtigt, auf Kosten des Schädigers bzw. dessen Versicherung einen unabhängigen Anwalt zu beauftragen.
Wir übernehmen die komplette Unfallregulierung von Fahrzeugschäden und Personschäden, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Sachverständigenkosten, die Durchsetzung von Verdienstausfall- und Schmerzensgeldansprüchen sowie Rentenansprüchen wegen Verletzungsfolgen. Wir beraten über Mitverschuldensquoten und vertreten Geschädigte bei unvollständiger Regulierung vor Gericht. Wenn wir nicht vom Geschädigten mandatiert sind, vertreten wir Versicherungsgesellschaften und Unfallbeteiligte bei der Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche.