Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht

Bei gewerblicher und bei Wohnraum-Miete ergeben sich aus den Vertragslaufzeiten erhebliche Bindungswirkungen. Wir beraten Vermieter und Mieter bei Vertragsabschlüssen. Kernpunkte sind Laufzeit, Optionen, Wertsicherungsklauseln, Konkurrenzverbote und Einbeziehung neuer oder weiterer Vertragspartner.

Wir vertreten bei Auseinandersetzungen über Mängel des Mietobjekts, Nebenkosten, Mieterhöhungen und setzen Mietrückstände, gegebenenfalls in Verbindung mit Räumungsverfahren, durch. Für Eigentümer, Eigentümergemeinschaften und Hausverwalter klären wir Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Im Immobilienrecht bearbeiten wir Kaufverträge unter Berücksichtigung möglicher Altlasten, Nachbarrechte, erbrechtlicher Beschränkungen oder sonstiger Belastungen und beschäftigen uns mit Fragen des Maklerrechts.