Mängel- und Leistungsstörungsrecht

Eine vertragliche Leistungspflicht wird verletzt, wenn eine geschuldete Leistung nicht, verzögert oder mangelhaft erbracht wird. Welche Ansprüche ergeben sich hieraus? Welche Formalien müssen beachtet werden? Wie ist umgekehrt bei nur vorgeschobenen Mängeln vorzugehen? Im Wirtschaftsleben sind dies häufig wiederkehrende Fragen.

Wir vertreten Unternehmer, Lieferanten und Verbraucher in allen Fragen des Kauf und Werkvertragsrechts sowie des Werkliefervertragsrechts, einschließlich des Produkthaftungsrechts und des Reiserechts sowie des Verbraucherrechts. Wir machen Mängelansprüche, Mangelfolgeschäden und Ansprüche bei Leistungsverzögerung geltend und sichern Anspruchspositionen in selbstständigen Beweisverfahren ab. Umgekehrt beraten wir bei der Anspruchsabwehr in Fällen unberechtigter Forderungen.