Abmahnungen können teuer werden, sind aber bei juristischer Prüfung vor Durchführung einer Werbemaßnahme zu vermeiden. Umgekehrt greifen Mitbewerber immer öfter zu aggressiven und unzulässigen Wettbewerbsmethoden, die zu unterbinden sind.
Wir prüfen die Werbekonzepte unserer Mandanten vor deren Umsetzung, um wettbewerbsrechtliche Probleme in dieser Phase möglichst noch mit geringem Aufwand zu umgehen. Wir reagieren auf Abmahnungen. Gegen Wettbewerbsverstöße von Konkurrenten unserer Mandanten, etwa bei Werbemaßnahmen oder bei Markenund Produktkennzeichnungsverstößen, gehen wir vor. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, ermöglichen wir im einstweiligen Verfügungsverfahren einen schnellen gerichtlichen Zugriff mit nachfolgendem Hauptsacheverfahren.