Auseinandersetzungen in Familien stellen neben der persönlichen häufig auch eine existenzbedrohende Belastung für die Beteiligten dar. Langwierige Ehescheidungsverfahren lassen sich häufig durch einen Ehevertrag vermeiden.
Unsere Leistungen reichen von der einverständlichen Ehescheidung mit Versorgungsausgleich ü ber isolierte Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren bis hin zu umfangreichen Scheidungsverbundverfahren, in denen Ehegatten- und Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung und Wohnungszuteilung zu regeln sind. Wir entwerfen Eheverträge und Trennungsvereinbarungen, treffen Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften und vertreten unsere Mandanten in deren Auseinandersetzung. Unsere Tätigkeit umfasst auch das Betreuungsrecht einschließlich vorbeugender Betreuungsverfügungen.