Seit der Neufassung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts 1997 führen traditionelle Lösungsmodelle und das gesetzliche Erbrecht oft nicht mehr zu den gewünschten Ergebnissen oder schöpfen neu entstandene Spielräume nicht aus, so dass auch bestehende Konzepte einer Überprüfung bedürfen.
Wir gestalten Testamente und Erbverträge, erarbeiten Lösungen für die Unternehmensnachfolge und Vermögenssicherung im Erbfall wie auch im Wege der vorweggenommen Erbfolge. Bei Erbauseinandersetzung machen wir die Ansprüche unserer Mandanten geltend, einschließlich etwaiger Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse. Wir regeln und übernehmen die Testamentsvollstreckung.