
Die Frage der Anwaltskosten ist aus Sicht des Mandanten oft nicht einschätzbar und führt dazu, die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe aus Unbehagen über die Kostenfrage solange wie möglich hinauszuzögern.
Oft hilft jedoch schon eine kurze Erstberatung mit einem Rechtsanwalt, um die Rechtssicherheit in einem konkreten Fall deutlich zu verbessern. Eine erste anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten kann die Entscheidung über die richtige Vorgehensweise in einem Streitfall erleichtern.
Im Rahmen dieser Erstberatung erhalten unsere Mandanten auch eine Kostenrisikoberechnung unter Einbeziehung aller maßgeblichen Faktoren wie Erfolgsaussichten, Streitwert, anfallende Anwaltsgebühren und eventuelle Gerichtskosten. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung kann dann auf Basis kalkulierbarer Kosten erfolgen.
Unsere Mandanten riskieren also bei der Entscheidung, uns zu konsultieren, zunächst nur die Kosten der Erstberatung, egal ob sich die Angelegenheit durch die Erstberatung bereits erledigt, die Erfolgsaussichten für die Weiterverfolgung der Sache zu gering oder die Kostenrisiken zu hoch erscheinen.