Was tun, wenn einem durch die Fahrlässigkeit eines anderen ein Schaden zugefügt wird, wenn ein anderer unrechtmäßig etwas erlangt hat, wenn der Nachbar Ärger macht, Dinge über einen behauptet werden, die nicht stimmen, Maklerprovisionen ausstehen oder Gelder aus Darlehen und Bürgschaften zu zahlen sind?
Wir beraten in Fragen des Deliktsrechts, der Herausgabeansprüche, des Nachbarschaftsrechts sowie bei Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen. Wir sind tätig auf den Gebieten des Sachenrechts, des Maklerrechts, des Darlehens- und Bürgschaftsrechts und des Auftragsrechts. Wir vertreten unsere Mandanten in allen zivilrechtlichen Streitigkeiten außergerichtlich und vor Gericht.