Bauprojekte haben angesichts der Investitionssummen, der Formalien, der meist vereinbarten Verdingungsordnung Bau (VOB) und der Häufigkeit von Baumängeln mit verschiedensten Verantwortlichkeiten oft ein streitiges Nachspiel.
Im Rahmen eines Bauprojekts beraten wir bei den Grundstücksverträgen und prüfen die öffentlich-rechtliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens. Die Planungsphase wird durch Ingenieur- und Bauverträge vorbereitet und die Bauphase über die Abnahme bis zur Gewährleistungsverfolgung, erforderlichenfalls mit selbstständigen Beweisverfahren und gerichtlicher Durchsetzung, juristisch begleitet. Wir beschäftigen uns mit Baumängel-, Bauträger-, Subunternehmer- und Architektenrecht (einschließlich HOAI), mit VOB-Recht, Baudarlehens-, Grundstücks-, Immobilien- und Nachbarrecht sowie mit Erschließungsbeitragsrecht, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.