Die zunehmenden gesetzgeberischen Aktivitäten im Arbeitsrecht und die schwierige Typik der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung haben die Risiken bei Personalentscheidungen für Unternehmen und Arbeitnehmer erhöht.
Wir beraten Arbeitgeber, Freiberufler und Arbeitnehmer bei Gestaltung, Abschluss und Kündigung von Anstellungsverträgen. Wir verhandeln Aufhebungsverträge und vertreten unsere Mandanten in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei Betriebsübernahmen, Rationalisierungen oder Betriebsschließungen entwerfen und verhandeln wir die Vereinbarungen mit Betriebsräten (z. B. Sozialplan) sowie der Arbeitsverwaltung (z. B. Massenentlassungen). Wir erarbeiten Konzepte in den Bereichen des Betriebsverfassungs-, Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrechts sowie der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere bei Umstrukturierung.